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   BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 24/94, 2Z BR 25/94   

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https://dejure.org/1994,5882
BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 24/94, 2Z BR 25/94 (https://dejure.org/1994,5882)
BayObLG, Entscheidung vom 24.03.1994 - 2Z BR 24/94, 2Z BR 25/94 (https://dejure.org/1994,5882)
BayObLG, Entscheidung vom 24. März 1994 - 2Z BR 24/94, 2Z BR 25/94 (https://dejure.org/1994,5882)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 883; GBO § 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 883 Abs. 1; GBO § 19
    Eintragung einer Auflassungsvormerkung bei Zweifeln des Grundbuchbamts an der Wirksamkeit des Grundgeschäfts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1995, 63
  • Rpfleger 1995, 331
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 14.01.1993 - 2Z BR 102/92

    Sicherung von Rückübertragungsansprüchen für Ehegatten in Gütergemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 24/94
    Es genügt vielmehr, dass der zu sichernde Anspruch vormerkungsfähig ist; es muss sich also um einen Anspruch handeln, der auf eine Rechtsänderung hinsichtlich eines im Grundbuch eingetragenen Rechts abzielt (KG BayObLG NJW-RR 1993, 472 ; KG Rpfleger 1972, 94; Horber/Demharter Anh. zu § 44 Rn. 133).
  • OLG Saarbrücken, 17.01.2023 - 5 W 98/22

    Grundbuch: Nachweis der Verfügungsbefugnis des die Eintragungen einer Grundschuld

    Nur wenn dem Grundbuchamt positiv bekannt ist, dass der zu sichernde Anspruch nicht entstanden ist und auch nicht mehr entstehen kann, hat es die beantragte Eintragung abzulehnen, weil es nicht dazu beitragen darf, dass das Grundbuch unrichtig wird (BayObLG, DNotZ 1995, 63; KG, NJW 1972, 639; NotBZ 2018, 61; Demharter, a.a.O., Anh. zu § 44 Rn. 87).
  • OLG Zweibrücken, 03.11.2006 - 3 W 188/06

    Grundbuchverfahrensrecht: Prüfungskompetenz des Grundbuchamts beim Antrag auf

    Nur wenn das Grundbuchamt aus den vorgelegten Urkunden und aus ihm sonst bekannten Umständen mit Sicherheit erkennt, dass der zu sichernde Anspruch nicht entstanden ist und auch künftig nicht mehr entstehen kann, ist die beantragte Eintragung einer Auflassungsvormerkung abzulehnen; bloße Zweifel an der Wirksamkeit des zugrunde liegenden Vertrags können die Zurückweisung des Eintragungsantrags hingegen nicht rechtfertigen (BayObLGZ 1993, 1, 2 f = NJW-RR 1993, 472; BayObLG DNotZ 1995, 63 f; BayObLG Rpfleger 2003, 573 f: Möglicher Verstoß gegen das Schenkungsverbot des § 1804 BGB; MüKo./Wacke BGB 4. Aufl., § 883 Rdnr. 12 und § 885 Rdnr. 26; Palandt/Bassenge, BGB 65. Aufl., § 885 Rdnr. 14; Böhringer, BWNotZ 2006, 118, 122).
  • OLG Brandenburg, 19.06.2008 - 5 Wx 48/07

    Zulässigkeit und Begründung der weiteren Beschwerde gegen Ablehnung der

    Dies gilt auch im Fall der Eintragung einer Vormerkung (BayObLG DNotZ 1995, 63; OLG Köln MittRhNotK 1995, 100; Schöner/ Stöber, a. a. O., Rdnr. 1514; a. A. Meikel u. a,/Böttcher, a. a. O., Einleitung H Rdnr. 96; Münchener Kommentar/Wacke, § 885 BGB Rdnr. 26).
  • OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 19 O 105/04

    Notar muss eine von den Beteiligten vorgelegte Kopie des Wohnungsplans auf

    Nur wenn das Grundbuchamt aus den vorgelegten Urkunden und aus ihm sonst bekannten Umständen mit Sicherheit erkennt, dass der zu sichernde Anspruch nicht entstanden ist und auch künftig nicht mehr entstehen kann, ist die beantragte Eintragung einer Auflassungsvormerkung abzulehnen; bloße Zweifel an der Wirksamkeit des zugrunde liegenden Vertrags können die Zurückweisung des Eintragungsantrags hingegen nicht rechtfertigen (BayObLGZ 1993, 1, 2 f = NJW-RR 1993, 472; BayObLG DNotZ 1995, 63 f; BayObLG Rpfleger 2003, 573 f: Möglicher Verstoß gegen das Schenkungsverbot des § 1804 BGB; MüKo./Wacke BGB 4. Aufl., § 883 Rdnr.
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